Senioren- und behindertengerechter Umbau: Wie baue ich das Haus behindertengerecht um – Tipps rund um die Pflege zu Hause
Senioren- und behindertengerechter Umbau: Das Badezimmer barrierefrei umbauen
Senioren- und behindertengerechter Umbau: Türen für den Rollstuhl verbreitern
Viele Türen haben keine ausreichende Breite, um mit einem Rollstuhl hindurchzufahren. Als ausreichend wird im Allgemeinen ein Durchgang von 90 Zentimetern angenommen. Gerade in Fachwerkhäusern oder bei Altbauten verfügen die Türen über eine geringere Größe. Ein Umbau ist bei den meisten Häusern möglich.
Ein Fachunternehmen baut das alte Türblatt und den Rahmen aus und vergrößert die Öffnung. Anschließend wird der neue Rahmen eingesetzt. Die Höhe der Türgriffe ist ebenfalls wichtig, sinnvoll ist eine Anbringungshöhe von rund 85 Zentimetern. Türschwellen erschweren das Schieben des Rollstuhls, daher sollten sie umgebaut werden.
Senioren- und behindertengerechter Umbau: Den Zugang zum Haus ermöglichen
Treppen vor dem Haus erschweren den Zugang. Ein Rampe ist für Rollstühle geeignet, sie darf jedoch nicht zu steil konzipiert werden, da das Schieben ansonsten nur schwer möglich ist. Experten empfehlen eine maximale Steigung von 6 Prozent. Ist die Rampe länger als sechs Meter, dann sollte ein Zwischenpodest eingebaut werden, sodass eine kleine Pause eingelegt werden kann.
Vor der Tür muss der Raum ausreichend groß gehalten werden, das Aufschließen der Tür muss problemlos erfolgen können.
Damit ein Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson die Rampe benutzen können, sollte sie mindestens über eine Breite von 1,5 Metern verfügen.
Der Bodenbelag muss auch bei Nässe noch rutschfrei sein.
Senioren- und behindertengerechter Umbau: Von einem Stockwerk in das andere gelangen
Durch einen Treppenlift können Sie Treppen überwinden. Wichtig ist dabei, auf eine sichere Konstruktion und eine hohe Leistung zu achten.
Leider kann nicht jede Treppe mit einem Lift ausgestattet werden, da ausreichend Platz vorhanden sein muss und die Treppe nicht zu verschlungen oder eng sein darf.
Senioren- und behindertengerechter Umbau: Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Finanzielle Unterstützung können Sie von der Pflegekasse für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ beantragen.
Das Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen, weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld zu wohnen und zu Hause gepflegt werden zu können.
Voraussetzung ist, dass die Einstufung in eine Pflegestufe bereits erfolgt ist, also die Pflegebedürftigkeit festgestellt worden ist.
Für jede Maßnahme darf dabei die Höchstgrenze nicht überschritten werden.
Im Einzelfall wird festgelegt, welche Arbeiten als eine Maßnahme gelten.
Auf dem Land ist es im Rahmen des altersgerechten Wohnen und der Vorsorge fürs Alter wieder üblich geworden ebenerdig zu bauen. Es gibt keine Treppen oder gar jegliche Stufen, alles ist Barriere frei betretbar. Das erleichtert im Alter natürlich so einiges, auch die Altenpflege und Pflegehilfe.